Die demokratisch gewählten Seniorenvertreterinnen und -vertreter haben keine Möglichkeit, in den Bezirksvertretungen Anträge zu stellen. Die Hauptsatzung muss geändert werden, was nach Auffassung der Bezirksregierung zulässig ist.
Sind Sie bereit, die Position der Seniorenvertretern durch ein eigenes Antragsrecht zu stärken?
Die Seniorenvertreterinnen geben seit vielen Jahren wertvolle Perspektiven und Initiativen zu politischen Vorhaben auf Bezirksebene in den Bezirksvertretungen. Neben dem Rederecht stehen sie auch in einem engen Kontakt zu den demokratischen Fraktionen in den Bezirksvertretungen, sodass konkrete Initiativen der Seniorenvertreterinnen in der Regel von mindestens einer demokratischen Fraktion unterstützt und dann auch als Antrag eingebracht werden. Ein zusätzliches Antragsrecht für die Seniorenvertreterinnen zieht auch die Frage nach einem Antragsrecht für andere Gruppen nach sich. Eine Änderung des Antragsrechts in den Bezirksvertretungen sollte daher immer vor dem Hintergrund bzw. Prüfung weiterer Interessengruppen erfolgen. Aus unserer Sicht werden die wichtigen Perspektiven und Einschätzungen der Seniorenvertreterinnen bei den Entscheidungen in den Bezirksvertretungen gut berücksichtigt.
Die Stärkung der Position der Seniorenvertretung in den Bezirksvertretungen ist für uns ein wichtiges Anliegen. Als ersten Schritt sollte schnell ein uneingeschränktes Rederecht der Seniorenvertretern in den Bezirksvertretungen eingerichtet werden. Dadurch wäre es schon sehr gut möglich, den Anliegen der Seniorenvertretern eine gute Stimme zu geben. Ein eignes Antragsrecht ist erst der 2. Schritt. Nach meiner Erfahrung ist immer eine demokratische Partei bereit, die Anträge von Seniorenvertretern zu stellen.
Die Linke unterstützt ein Antragsrecht der Seniorenvertreter*innen in Bezirksvertretungen. Damit können gezielt der Blickwinkel und die Bedürfnisse von Senior*innen in die Gremienarbeit einfließen.
Wir von Volt Köln setzen uns für eine stärkere Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger an politischen Prozessen ein, unabhängig von Alter, Einkommen oder Herkunft. Dies schließt selbstverständlich auch die Seniorenvertretung ein. Unser Ziel ist es, die demokratische Mitbestimmung auf allen Ebenen zu fördern. Im Wahlprogramm betonen wir die Wichtigkeit der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern und die Einbindung von Bevölkerungsgruppen, die bisher weniger Gehör finden. Ein direktes Antragsrecht für die Seniorenvertretung würde die demokratische Teilhabe älterer Menschen stärken und ihre Anliegen sichtbarer machen. Wir unterstützen daher die Forderung nach einem eigenen Antragsrecht für die Seniorenvertretung, da dies ein wichtiger Schritt ist, um die Interessen der älteren Generation in der Kommunalpolitik zu vertreten. Sollte dies rechtlich möglich sein, werden wir uns dafür einsetzen, die Hauptsatzung entsprechend anzupassen.
Derzeit betrachten wir die Einführung eines eigenen Antragsrechts für Seniorenvertreter kritisch. Zwar repräsentieren sie eine wichtige Bevölkerungsgruppe, jedoch würden sie Anträge einbringen, die die gesamte Gesellschaft betreffen. Dies führt aus unserer Sicht zu einem Ungleichgewicht zwischen der Antragsstellenden Gruppe und denjenigen, die von den Entscheidungen betroffen sind.